Eine Krankenversicherung ist für jedermann verpflichtend. Somit muss jeder für sich beschliessen, wie er sich versichern lassen will, da das Leistungsangebot und die Versicherungsbeiträge sehr verschieden sind. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Systeme der Krankenversicherung. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherunge (GKV) und die privaten Krankenversicherung (PKV). Nicht jeder Bürger kann sich selbst dafür entscheiden, ob er einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung beitreten will. Alle unselbständig Erwerbstätigen, die sich unter einem bestimmten Bruttoeinkommen befinden (2010 waren das 49.950,00 € jährlich), sind verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Die Versicherungsprämie wird hier in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen bestimmt und ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen identisch. Die Versicherungsleistungen bestimmen sich nach einem einheitlich geregelten Leistungsschema und schliessen in der Regel eine Basisversorgung mit gelegentlichen Aufschlägen ein. Was das Leistungsschema nicht einschliesst, wird auch nicht entgolten. Man kann sich seinen Versicherungsstandard nur mit einer privaten Krankenzusatzversicherung verbessern. Geringfügig verdienende Ehegatten oder Kinder ohne eigene Erwerbsquelle können in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Hauptverdiener der Familie ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden.
Die private Krankenversicherung ist ganz anders strukturiert. Hier kann der Einzelne selbst beschliessen, welche Versicherungsleistungen er wie versichern lassen will. Auch alternative Behandlungsmethoden oder ein Krankentaggeld können mit einbezogen werden. Die Versicherungsprämie ist vom Einkommen unabhängig. Sie orientiert sich nach dem Alter des Eintritts, dem Geschlecht, den von der Versicherung gewünschten Leistungen, allfälligen bereits vorhandenen gesundheitlichen Problemen und den jeweiligen Bedingungen des Versicherungsanbieters. Die Prämie kann trotz gleicher Voraussetzungen zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern sehr stark variieren und sollte deshalb vor dem Vertragsabschluss unter allen Umständen miteinander verglichen werden. Ein Versicherungswechsel innerhalb der Versicherungsanbieter von privaten Krankenversicherungen ist bis zum 55. Lebensjahr immer zulässig, wobei der Wechsel fast immer durch das gesteigerte Alter des Eintritts auch höhere Versicherungsbeiträge bedingt. Regelmässig bleibt der einmal ausgewählte Versicherungsanbieter auf Lebenszeit der Gleiche. Deshalb ist der Versicherungsvergleich ausschlaggebend. Hier ist das Internet als Vergleichsquelle ideal, da ein unabhängiger Versicherungsvergleich sehr vieler unterschiedlicher Versicherungsanbieter vorgenommen werden kann. Gut Verdienende können durch eine private Krankenkasse bei erheblich optimalerem Leistungsangebot auch noch sehr viel einsparen. Zu beachten ist jedoch, dass der Versicherungswechsel vom System der gesetzlichen hin zur privaten Krankenversicherung regelmässig keine Rückkehr mehr erlaubt. Eine Ausnahme davon wäre hier allenfalls, wenn der Versicherungsnehmer Harz IV Empfänger wird. Bei allen anderen finanziellen Schwierigkeiten kann der private Patient nur in den Basistarif seiner privaten Krankenversicherung wechseln, wo er vergleichbare Leistungen wie ein Kassenpatient bekommt.