Leistungsangebot der privaten Krankenversicherung

Welche Leistungen übernimmt die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung trägt im Fall einer krankheitsbedingten Behandlung viel weitergehende Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse. Die privaten Versicherungen bieten Komplettpakete oder einzelne Leistungen an.

Bei der ambulanten Behandlungen dürfen privat Versicherte den Arzt ihres Vertrauens frei aussuchen. Durch die Abgeltung der höheren Kosten betreuen viele Ärzte privat Patienten ohne eine Wartezeit und sie vergeben Termine kurzfristiger als für Kassenpatienten. Für die Konsultation bei einem Arzt ist keine Praxisgebühr zu bezahlen und Fachärzte dürfen ohne Überweisungsschein besucht werden. Die PKV trägt die Kosten auch für neue Methoden der Behandlung, mithin auch Behandlungen der alternativen Medizin. Auch Psychotherapien werden teilweise oder vollständig übernommen.

Im Bereich der Medikamentenverschreibungen gibt es für Versicherte der PKV keinerlei Beschränkungen. Bezahlt werden ohne Zuzahlungen alle Medikamente und Heilbehelfe. Sind Kontaktlinsen oder Brillen nötig, leistet die PKV für Brillenfassungen eine Zuzahlung und übernimmt für Gläser die Kosten. Oft kommen hierbei verschiedene Obergrenzen innerhalb einer bestimmten Periode zum Tragen, die auch von den Dioptrien abhängen.

Bei der stationären Behandlung dürfen privat Versicherte das Spital frei aussuchen und bekommen eine Behandlung durch den Chefarzt oder durch den dienst habenden Arzt. Die private Krankenversicherung bezahlt die Unterbringung in ein Ein- oder Zweibettzimmern. Einen Selbstbehalt, wie von der GKV vorgesehen, gibt es nicht. Bei einem Volltarif bezahlt die PKV auch den erforderlichen Transport von und zum Spital. Die Kosten von Therapien und Transporten ausserhalb des Heimatlandes werden ebenfalls von der privaten Krankenversicherung ohne Zuzahlung getragen.

Ist eine Behandlung durch einen Zahnarzt erforderlich, bezahlt die PKV im Volltarif die Behandlung und Prophylaxe von Zähnen vollständig ohne Begrenzung. Bei der Kieferorthopädie und der Zahnimplantation tragen die allermeisten privaten Krankenversicherungen die Behandlungskosten bis zu einem prozentuellen Höchstbetrag zw. 50 und 75 %, meistens auch vom Betrag gedeckt. Die Höchstbetragsgrenze beträgt mehrere tausend Euro.

Ein sehr wichtiges Merkmal der Leistungen von privaten Krankenversicherungen ist die Zurückerstattung von Beitragsprämien. Zurückgezahlt werden mehrere Monatsprämien, falls in einem Jahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung beansprucht wurden oder nur durch den eigenen Anteil des Versicherungsnehmers gedeckt wurden.