Private Krankenkasse

Wählen Sie die optimale private Krankenversicherung!

Eine Krankenversicherung ist unabdingbar. Die Kosten einer Krankheit könnten ansonsten ganze Existenzen zerstören. Genau aus diesem Grund wurde bereits vor etlichen Jahren die gesetzliche Krankenversicherung als eine Pflichtversicherung für unselbständige Arbeitnehmer eingerichtet. Durch die Pflichtbeiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wird dafür gesorgt, dass jedermann im Falle einer Krankheit adäquat behandelt werden kann.

Freiberufler konnten es sich schon seit jeher aussuchen, ob sie freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten wollen oder ob sie lieber eine private Krankenkasse wählen. Auch für unselbständige Arbeitnehmer kann die private Krankenversicherung jedoch eine Möglichkeit darstellen, und zwar dann, wenn sie ständig Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze erzielen. Bis zu dieser Bemessungsgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten und je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Wer Einkommen über der Bemessungsgrenze erzielt, leistet seinen Anteil höchstens von der Bemessungsgrenze. Diese lag im Jahr 2010 bei 45.000,00 € pro Jahr, beziehungsweise. 3.750,00 € pro Monat. Wenn ein unselbständiger Arbeitnehmer somit pro Monat ständig mehr als 3.750,00 € an Einkommen erzielt, kann er sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen.

Welches Leistungsangebot hat die Private Krankenversicherung?

- Sie können sich den Arzt ihres Vertrauens und das Krankenhaus frei aussuchen
- Privilegien eines Privatpatienten gegenüber Ärzten und Spitälern (bestmögliche Heilbehandlung ohne Beschränkungen des Budgets)
- Kostenerstattung für Zahnersatz zumindest zu 60 % (je nach Tarifoption bis auf 100 % erweiterbar)
- Je nach Tarifwahl Einbettzimmer und Behandlung duch den Chefarzt
- Je nach Tarifwahl Kostenerstattung auch über die Maximalsätze der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte
- Je nach Tarifwahl Kostenersatz für Heilpraktikerbehandlung und für Psychotherapie
- Versicherungsschutz für Krankheit auch im Ausland